Gartenhaus: Wohnen im Gartenhaus
3. April 2009 at 09:47 Hinterlasse einen Kommentar
Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Gartenhäusern. Manche sind sehr klein und werden lediglich dazu genutzt Geräte zu lagern. Andere sind kleine Paläste mit Heizung und Sesseln und allem, was ein Mensch braucht um glücklich zu werden. In manch einem Gartenhaus, das ich gesehen habe, würde ich sogar lieber leben als in meinem richtigen Haus – und mein Haus ist recht schön. Nur darf man überhaupt in einem Gartenhaus wohnen?
Viele Gartenhausbesitzer, die sich in mühsamer Handarbeit ihre kleine Traumvilla im Grünen geschaffen haben, stellen sich genau diese Frage. Wie bei vielen anderen Fragen um das Thema Garten ist auch dies nicht pauschal mit ja oder nein zu beantworten.
Zunächst lässt sich sagen, dass es Kleingartenbesitzern nicht gestattet ist in ihrer Labe zu wohnen. Auch wenn man dort oft luxuriöse Gartenhäuser findet, dürfen diese also nicht als Wohnung genutzt werden, sondern lediglich um ab und zu darin zu übernachten. Der Grund hierfür ist, dass die Pachten für einen Kleingarten wesentlich geringer ausfallen als bei für Wohnzwecken üblichen Anlagen.
Steht das Gartenhaus auf einem eigenen Grundstück, so liegt der Fall etwas anders. Auch hier darf man oft nicht in dem Gartenhaus wohnen, es gibt jedoch Ausnahmen. Entscheidend über die Befugnisse des Gartenhausbesitzers ist der Bebauungsplan der Gemeinde. In diesem wird festgeschrieben für welche Zwecke eine Fläche zu nutzen ist. Steht das Gartenhaus in einem Gebiet, welches laut Bebauungsplan für eine Mischnutzung aus Wohnen und Garten vorgesehen ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass ein Antrag auf Umnutzung stattgegeben wird. Erst wenn der Antrag auf Umnutzung erfolgreich war dürfen die Gartenhausbesitzer auch tatsächlich in ihrem Gartenhaus wohnen.
So kann man schließlich zusammenfassen, dass ein Bewohnen eines Gartenhauses prinzipiell möglich ist. Dafür hat man allerdings die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Will man in einem Gartenhaus wohnen, so sollte also der Anruf beim Bauamt stets der erste Schritt sein.
Weitere Anregungen um den Garten zu verschönern finden Sie im
Gartenratgeber
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