Gartenhaus: Baugenehmigung

31. März 2009 at 11:03 2 Kommentare

Durchforstet man das Internet nach Fragen rund um das Thema Gartenhaus, so findet man eine überraschende Antwort. Meist geht es nicht um das beste Design, den günstigsten Anbieter oder die geschicktesten Aufbau-Tipps. Viele Häuslebauer stoßen schon bevor sie sich um derartige Dinge kümmern könnten auf ein scheinbar riesiges Problem:

Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Leider ist die Frage nach der Baugenehmigung nicht leicht zu beantworten, da sie in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Daher ist es gut möglich, dass man für das gleiche Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung braucht und in Berlin nicht.

So lässt sich den bayrischen Bauvorschriften beispielsweise entnehmen, dass ein Haus mit einem Brutto-Rauminhalt von weniger als 75 Kubikmetern Baugenehmigungsfrei ist, sofern es nicht im Außenbereich gebaut wird. Auch Verfahrensfrei sind Gartenlauben in Kleingartenanlagen.

In Berlin dagegen sind Gartenhäuser mit einer Grundfläche von weniger als 10 Quadratmetern ohne eine Baugenehmigung zu errichten. Dies gilt auch für untergeordnete Gebäude wie Kioske und Verkaufswagen. Trotz dieser Unterschiede sind auch in Berlin Gartenlauben in Kleingartenanlagen Baugenehmigungsfrei.

Man merkt, dass es immer wieder Unterschiede gibt, aber gleichzeitig auch Gemeinsamkeiten. Die Regelungen sind sehr uneinheitlich. Aus diesem Grund sollte jeder, der ein Gartenhaus bauen möchte, sicherheitshalber Kontakt zum örtlichen Bauamt aufnehmen, um kein Risiko einzugehen. Denn nichts ist ärgerlicher als ein gerade errichtetes Gartenhaus wieder abreißen zu müssen, da es ohne eine Baugenehmigung gebaut wurde.

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Gartenhaus: Auf Goethes Spuren unterwegs Gartenhaus: welches Gartenhaus ist das Richtige?

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