Archiv für 31. März 2009
Gartenhaus: welches Gartenhaus ist das Richtige?
Hat man sich endlich entschieden seinen Garten mit einem kleinen Gartenhäuschen zu verschönern und es Sommer wie Winters zu nutzen, stellt man sich zwangsläufig die Frage, welche Größe und welche Wandstärke man benötigt.
Wie ich schon ausführte ist es von der Größe Abhängig, ob man eine Baugenehmigung benötigt.
Ich für meinen Teil benötige mit ziemlicher Sicherheit eine, denn ich möchte gern ein etwas größeres Gartenhaus bauen.
Wichtig ist auch immer die Wandstärke. Ich habe mich für ein Gartenhaus, was 40mm hat, entschieden, denn diese Wandstärke bietet auch im Winter eine Isolierung und die Wände sind stabil.
Jetzt geht es mit der Bestellung, Baugenehmigung und Restplanung weiter.
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Gartenhaus: Baugenehmigung
Durchforstet man das Internet nach Fragen rund um das Thema Gartenhaus, so findet man eine überraschende Antwort. Meist geht es nicht um das beste Design, den günstigsten Anbieter oder die geschicktesten Aufbau-Tipps. Viele Häuslebauer stoßen schon bevor sie sich um derartige Dinge kümmern könnten auf ein scheinbar riesiges Problem:
Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?
Leider ist die Frage nach der Baugenehmigung nicht leicht zu beantworten, da sie in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Daher ist es gut möglich, dass man für das gleiche Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung braucht und in Berlin nicht.
So lässt sich den bayrischen Bauvorschriften beispielsweise entnehmen, dass ein Haus mit einem Brutto-Rauminhalt von weniger als 75 Kubikmetern Baugenehmigungsfrei ist, sofern es nicht im Außenbereich gebaut wird. Auch Verfahrensfrei sind Gartenlauben in Kleingartenanlagen.
In Berlin dagegen sind Gartenhäuser mit einer Grundfläche von weniger als 10 Quadratmetern ohne eine Baugenehmigung zu errichten. Dies gilt auch für untergeordnete Gebäude wie Kioske und Verkaufswagen. Trotz dieser Unterschiede sind auch in Berlin Gartenlauben in Kleingartenanlagen Baugenehmigungsfrei.
Man merkt, dass es immer wieder Unterschiede gibt, aber gleichzeitig auch Gemeinsamkeiten. Die Regelungen sind sehr uneinheitlich. Aus diesem Grund sollte jeder, der ein Gartenhaus bauen möchte, sicherheitshalber Kontakt zum örtlichen Bauamt aufnehmen, um kein Risiko einzugehen. Denn nichts ist ärgerlicher als ein gerade errichtetes Gartenhaus wieder abreißen zu müssen, da es ohne eine Baugenehmigung gebaut wurde.